Stand August 2019

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden (BtoB)

1 Angebot und Abschluss

1.1 Unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen zugrunde. Der Kunde erkennt unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäfts- und

Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsschluss schriftlich anerkennen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Diese Verkaufsbedingungen gelten für unsere Vertragsbeziehungen im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. (BtoB)

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.

1.4 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.

2 Preise und Zahlungen

2.1 Unsere Preise sind Nettopreise in EURO. Die Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Transportversicherung (ggfs. zuzüglich Nachnahme, Überweisungsgebühren etc.). Ab einem Nettowarenwert von € 350,00 erfolgt eine frachtfreie Anlieferung innerhalb des Festlands der Bundesrepublik Deutschland an ein geeignetes Warenlager. Bei einem Netto-Warenwert unter € 350,00 berechnen wir € 25,00 Mindermengenzuschlag. Für Lieferungen in das Ausland gelten die gleichen Bedingungen frei Deutscher Grenze. Lieferungen werden auf der Grundlage unserer am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.2. Treten zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem der Vertragserfüllung Kostenerhöhungen (zum Beispiel Steuern, Personal- und Transportkosten etc.) ein oder werden öffentliche Abgaben oder Steuern neu eingeführt, so sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen.

2.3. Grundsätzlich sind die Rechnungen ohne jeglichen Abzug in der vereinbarten Frist zu zahlen. Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer aus der Geschäftsverbindung mit uns herrührenden Verbindlichkeit in Zahlungsverzug, sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen, und sind berechtigt, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Weiterhin werden bei Zahlungsverzug alle unsere gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

2.4. Gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen kann der Kunde nur mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Abzüge von einer Rechnung sind nur zulässig, sofern vorher von uns eine entsprechende Gutschrift erteilt wurde. Ein Zurückhaltungsrecht des Kunden von Zahlungen wegen Mängelrügen, Lieferverzögerungen oder sonstigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

2.5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Kunden abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Versicherer eine Warenkreditversicherung ablehnt, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

2.6 Teillieferungen gelten stets als abgeschlossene Geschäfte und unterliegen den vorstehenden Zahlungsbedingungen. 

2.7 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Voraussetzung für den Kauf auf Rechnung ist die Übernahme des Forderungsausfallrisikos durch unseren Kreditversicherer.

2.8 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer

gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

2.9 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig.In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen, Der Kunde gerät ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

2.10 Zahlungen werden stets zur Tilgung auf die ältesten fälligen Hauptforderungen gegen einen Käufer bzw. Kunden zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen angerechnet und zwar zunächst auf die Zinsen und dann auf die jeweilige Hauptforderung, § 367 BGB. Alle bei uns geführten Konten eines Käufers/Kunden gelten als Einheit. Es gilt als vereinbart, dass Guthaben eines Kunden auf einem Konto gegen eine Forderung aus einem anderen Konto des Kunden aufgerechnet werden darf.

3. Lieferungen

3.1. Die von uns angegebenen Liefer- und Versandtermine sind nur annähernd und unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt haben. Lieferzeitangaben sind somit grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 II Nr.2 BGB, § 376 HGB). Fixgeschäfte sind nur solche, die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als „Fixgeschäft“ bezeichnet sind. Teillieferungen sind zulässig.

3.2. In Fällen höherer Gewalt und anderer unvorhergesehener Ereignisse (zum Beispiel bei Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung etc.), die uns, einen Zulieferer oder einen Vertriebspartner betreffen, sind wir berechtigt, den Liefertermin angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Falls sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer Lieferverpflichtung frei werden, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

3.3. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Verstreichen einer von uns schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

3.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass die teilweise Lieferung für den Kunden kein Interesse hat. Voraussetzung ist ein Hinweis bei der Bestellung, dass der Kunde keine Teillieferung möchte. Dafür trägt allein der Kunde die Beweislast. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

3.5. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Maßstäben. Sonderpackungen und Ersatzverpackungen werden zum Selbstkostenpreis an den Kunden weiterberechnet. Sofern der Kunde nicht die Versendungsart bestimmt, erfolgt der Versand nach unserer Wahl. Soweit der Kunde eine besondere Versendungsart ausdrücklich vorgibt, berechnen wir dem Kunden die entstehenden Mehrkosten. Sonderwünsche des Kunden für die Versendungsart sind für jede Bestellung neu zu erteilen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir fracht- und verpackungsfrei liefern. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Sendung auf seine Kosten. 

3.6 Verweigert der Kunde die Annahme von uns gelieferter Ware, so können wir eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, nach deren Ablauf wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 50 % des Netto-Warenwertes zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde nach Abruf die Annahme von uns gelieferter Ware verweigert. Bei Verschiebung des Liefertermins nach versuchter Anlieferung werden die zusätzlichen Transpostkosten an den Kunden weiterberechnet. 

3.7 Die Leistungsgefahr der Lieferung -  d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware - geht bei Versand durch unseren Vertragsspediteur mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an den Abholer auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. 

3.8 Transportschäden sind unverzüglich bei Lieferung der Ware zu dokumentieren und zusätzlich auf dem Lieferschein zu notieren sowie unverzüglich dem Transportunternehmen ordnungsgemäß schriftlich anzuzeigen. Die Kosten einer auf Verlangen des Käufers bei Vertragsschluss abgeschlossenen Bruch- oder Transportschadenversicherung trägt der Käufer.

4. Gewährleistung                              

4.1. Die gelieferte Ware hat der Kunde nach Empfang auf Vollständigkeit und sichtbare spätestens Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen wegen Mängeln dieser Art haben unverzüglich, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Hinzufügung einer detaillierten Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Der Kunde hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu

gewähren.Später auftretende, verborgene Mängel, die unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich unter Angabe von Gründen zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und ist beschränkt auf Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrüberganges auf den Kunden vorlagen. Werden durch den Kunden oder Dritte Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, entfällt jeder Gewährleistungsanspruch gegen uns Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht übertragbar Der Nichterhalt einer Sendung ist spätestens nach einer Woche nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

4.2. Mängel eines Teils einer Lieferung können, sofern der Rest für den Kunden verwendbar ist, nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Beweislast für die Nichtverwendbarkeit der Restlieferung trägt allein der Kunde.

4.3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels

oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eine Rückgabe oder Umtausch von Waren bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses Gutschriften für ohne vorheriges schriftliches Einverständnis zurückgegebene Waren werden von uns nicht erteilt.

4.4. Alle Maßangaben sind Circa-Maße und verstehen sich Breite x Tiefe x Höhe. Abweichungen und technische Änderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, behalten wir uns vor.

4.5. Abweichungen in den Beiztönen, lackierten Teilen oder Bezügen können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden. Bei Naturleder stellen naturgegebene Farbabweichungen, Kratzer, Risse oder Narben auf dem Leder ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Solche Differenzen berechtigen nicht zu Mängelrügen und/oder zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen uns.

4.6  Branchenübliche Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Mängelrügen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 

4.7. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen,

sofern der Kunde die reklamierte Ware zerstört und/oder entsorgt hat.

4.8.Rücksendungen gelieferter Ware sind nicht statthaft, gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Verständigung mit uns in begründeten Fällen in Originalverpackung zurückgegeben werden.

4.9. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind

weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

4.10. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegenüber dem Kunden zustehenden und noch ausstehenden Forderungen unser Eigentum. Im Fall des Wechselverfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Wechselzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels. 

5.2. Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherung übereignen. Wird die Ware bei dem Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Kosten von Interventionen gleich welcher Art zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware trägt der Kunde. 

5.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde wird von uns widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf Verlangen alle erforderlichen Angaben über den Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu machen und uns Kopien aller Rechnungen aus Verkäufen der Vorbehaltsware zur Verfügung zu stellen.

5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf

Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

5.5. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

5.6 Bei Weiterverkäufen auf Kredit hat sich der Käufer gegenüber den Endabnehmer das Eigentum an der Vorbehaltsware vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Käufer gleichfalls schon jetzt an uns ab.

5.7 Wird im Insolvenzverfahren die Vorbehaltsware in bar veräußert, hat der Käufer den Erlös sofort an uns in bar abzuführen. Das gleiche gilt für Beträge, die der Käufer auf abgetretene Forderungen vom Endabnehmer einzieht. Hierzu muss eine vorherige Absprache mit dem Verkäufer efolgen.

5.8 Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

6 Datenerfassung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunde unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

7.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

7.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Eltville am Rhein.

7.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

* Wird die Verfügbarkeit eines Artikels mit dem Status "auf Lager" angegeben, steht dieser Artikel zum Versand bereit. Der Versand der von uns angebotenen Artikel dauert per Paketdienst 1 bis 3 Werktage, der Versand von sperrigen Gütern erfolgt per Spedition und dauert 5 bis 10 Werktage. Bei Lieferungen auf die Nord- und Ostseeinseln verlängert sich die Lieferzeit jeweils um 5 bis 10 Werktage. Die Laufzeit von Lieferungen ins Ausland erfahren Sie von unserem Kundenservice.

2024 © SalesFever.de